
Konformitätsbewertungs-verfahren (Hersteller-Ersteichung)
VISSER | Waagen ist befugt, das Konformitätsbewertungsverfahren (vormals: Hersteller-Ersteichung) gemäß Richtlinie 2014/31/EU durchzuführen. Diese Befugnis erstreckt sich auf alle nichtselbsttätigen Waagen (NSW), die im europäischen Raum durch VISSER geliefert und installiert werden.
Vorteile für Betreiber
Das Verfahren ermöglicht eine vollständige Projektabwicklung aus einer Hand – von Planung und Montage bis zur gesetzeskonformen Inbetriebnahme. Die Waage wird direkt vor Ort durch autorisierte Techniker von VISSER gemäß den Anforderungen der Eichbehörden überprüft und dokumentiert. Eine zusätzliche Abnahme durch das Eichamt entfällt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Eine Erst-Eichung ist für alle Waagen erforderlich, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden – also bei jeder Wägung, die als Grundlage für Preisberechnung, Rechnung oder vertragliche Vereinbarung dient. Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel zwei oder drei Jahre (je nach Waagentyp), gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der letzten Eichung.
Kalibrierung und Begleitung
Neben der eichrechtlichen Konformitätsbewertung bietet VISSER auch Kalibrierdienstleistungen für nicht-eichpflichtige Anwendungen (z. B. interne Kontrollwägungen). Betreiber erhalten auf Wunsch ein vollständiges Kalibrierprotokoll mit Rückführbarkeit auf nationale Normale.
Sie planen eine eichpflichtige Wägelösung?
Sprechen Sie mit unseren zertifizierten Fachleuten – wir beraten Sie zu Verfahren, Gültigkeitsdauern und Kombinationen mit geeigneter Wägetechnik.
Waagenbauer-Tipp: Terminservice
Eichfristen im Blick behalten: Unser Erinnerungsservice informiert Sie frühzeitig über anstehende Eichtermine – so planen Sie Wartung und Betrieb vorausschauend und vermeiden unnötige Stillstände oder Informationslücken gegenüber Ihren Kunden.
